Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie gemäß den „Krebsfrüherkennungsrichtlinien" Anspruch auf die nachfolgend aufgeführten und von Ihrer Krankenkasse zu erstattenden Vorsorgeleistungen:
ab dem 20. Lebensjahr: Blutdruckmessung, Zellabstrich, Tastuntersuchung des inneren Genitales
ab dem 30. Lebensjahr: zusätzliche Tastuntersuchung der Brust
ab dem 50. Lebensjahr: zusätzlich rektale Tastuntersuchung und Test auf okkultes Blut im Stuhl, Inspektion der Haut
Nachfolgende privat zu entrichtende Wahlleistungen, die über die Krebsfrüherkennungsrichtlinien hinausgehen, optimieren Ihre Vorsorge und somit Ihre Sicherheit:
- vaginale Ultraschall-Untersuchung
Durch diese können oftmals Veränderungen in den weiblichen Organen schon frühzeitig sichtbar gemacht werden. - Ultraschall-Untersuchung der Brust
- HPV-Test (Humane Papillomaviren Testung, erweiterte Vorsorge des Gebärmutterhalskrebses)
- Untersuchungen des Urins (Zucker, Eiweiß, Blut, Bakterien)
- Untersuchung des Vaginalsekretes (pH-Wert, Pilze, Bakterien)
- Immunologischer Stuhltest: Verbesserter Test auf verborgenes Blut im Stuhl
- Osteoporosemessung (Knochendichtemessung)
Bei der Vorsorgeuntersuchung entscheiden Sie, ob und welche der o. g. Zusatz-Untersuchungen Sie in Anspruch nehmen möchten.