Krebsfrüherkennung ist in jedem Alter lebenswichtig!
 
Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie gemäß den „Krebsfrüherkennungsrichtlinien" Anspruch auf die nachfolgend aufgeführten und von Ihrer Krankenkasse zu erstattenden Vorsorgeleistungen:
 ab dem 20. Lebensjahr:     Blutdruckmessung, Zellabstrich, Tastuntersuchung des inneren Genitales
ab dem 30. Lebensjahr:     zusätzliche Tastuntersuchung der Brust
ab dem 50. Lebensjahr:     zusätzlich rektale Tastuntersuchung und Test auf okkultes Blut im Stuhl, Inspektion der Haut

Nachfolgende privat zu entrichtende Wahlleistungen, die über die Krebsfrüherkennungsrichtlinien hinausgehen, optimieren Ihre Vorsorge und somit Ihre Sicherheit:

  • vaginale Ultraschall-Untersuchung
    Durch diese können oftmals Veränderungen in den weiblichen Organen schon frühzeitig sichtbar gemacht werden.
  • Ultraschall-Untersuchung der Brust
  • HPV-Test (Humane Papillomaviren Testung, erweiterte Vorsorge des Gebärmutterhalskrebses)
  • Untersuchungen des Urins (Zucker, Eiweiß, Blut, Bakterien)
  • Untersuchung des Vaginalsekretes (pH-Wert, Pilze, Bakterien)
  • Immunologischer Stuhltest: Verbesserter Test auf verborgenes Blut im Stuhl
  • Osteoporosemessung (Knochendichtemessung)
 
Bei der Vorsorgeuntersuchung entscheiden Sie, ob und welche der o. g. Zusatz-Untersuchungen Sie in Anspruch nehmen möchten.